Als Heilpraktikerin für Psychotherapie darf ich wie folgt abrechnen:

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine therapeutische Behandlung werden von den Privaten Krankenkassen bis zu einem bestimmten Anteil übernommen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei ihrer Krankenversicherung.


Private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten über einen privaten Zusatztarif, einen prozentualen Anteil für therapeutische Behandlungen beim Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei ihrer privaten Krankenversicherung.


Beihilfeberechtigte

Die Beihilfestellen von Bund und Ländern erstatten leider keine Behandlungskosten für Therapiestunden von psychotherapeutischen Heilpraktikern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis erfolgt leider keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Therapie ihres Kindes auch selbst übernehmen. In diesem Fall ist ein unkomplizierter Beginn ohne weitere Formalitäten möglich.

Die Kosten einer therapeutischen Einzelsitzung von 50 Minuten betragen 72 Euro.